Variante lebenslange Rente (Ertragsanteilsbesteuerung): Bei Rentenbeginn mit 65 sind nur 18 % der Rente steuerpflichtig – 82 % fließen steuerfrei.
Von 1.040 € Zusatzrente sind nur ~ 187 € steuerpflichtig.
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Vereinfachte Modellrechnung zur Veranschaulichung. Annahmen: Effektivkosten 1,0 % p.a. (Reduction in Yield), Restverzinsung des Kapitals in der Entnahmephase 3 % p.a., Ertragsanteil 18 % bei Rentenbeginn mit 65. Steuerersparnis beispielhaft mit ~30 % persönlichem Steuersatz geschätzt. Tatsächliche Werte sind individuell und hängen u. a. von Tarif, Erwerbsbiografie, Inflation und persönlichem Steuersatz ab. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.